Auch bild.de verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann.
Auf Antrag von HÖCKER verbietet das Landgericht Köln es bild.de mit Entscheidung vom 21.06.2010 (Az. 28 O 401/10), über angeblich intime Details aus dem Leben von Jörg Kachelmann zu berichten.