Auch 3-D-Marke "B·ICED" und "B!" nicht verwechslungsfähig ähnlich: Sekthersteller Brogsitter wehrt auch Widerspruch gegen seine 3D-Markenanmeldung "B·ICED" vor der Beschwerdekammer des HABM ab.
Neben der Wortmarke „B·ICED“ (vgl. unsere Pressemitteilung v. 18.03.2014) kann auch die am 17.05.2011 beim Europäischen Markenamt angemeldete 3D-Marke „B·ICED“ für den gleichnamigen, auf Eis servierten Sekt des bekannten deutschen Wein- und Sekthauses Brogsitter nach erfolgreichem Abschluss eines Widerspruchverfahrens in den Klassen 33 (alkoholische Getränke, ausgenommen Biere) und 43 (Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen) eingetragen werden.
Die Beschwerdekammer sieht in der Gesamtabwägung keine Verwechslungsgefahr, da die 3D-Marke „B·ICED“ des HÖCKER-Mandanten und das Zeichen „B!“ nur entfernt ähnlich sowie die relevanten Waren und Dienstleistungen, einerseits der Klassen 32 und 33 entfernt ähnlich, andererseits der Klassen 32 und 43 gar unähnlich seien.
Dr. Marcel Leeser (Rechtsanwalt/Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz):
„Nach der ersten Entscheidung der Beschwerdekammer hinsichtlich der Wortmarke war diese Folgeentscheidung zur 3D-Marke zu erwarten, da die Zeichen hier noch weiter voneinander entfernt sind. Das Amt musste daher in der Gesamtschau erst recht eine Verwechslungsgefahr verneinen.“