Arzt mit HÖCKER vor LG Fulda erfolgreich: Privater Internetdienst darf keine Unwahrheiten über Chefarzt eines norddeutschen Krankenhauses verbreiten.

Das Landgericht Fulda hat einem privaten Internetdienst mit einstweiliger Verfügung vom 27.03.2012 (Az: 4 O 194/12) verboten, Unwahrheiten über den Chefarzt eines norddeutschen Krankenhauses zu veröffentlichen. Der Chefarzt war als Unbeteiligter zwischen die Fronten eines Konflikts zwischen Krankenhausvorstand und Ärzteschaft geraten. In einem unsauber recherchierten Bericht über diesen Konflikt wurden dabei unzutreffende Vorwürfe gegen den Chefarzt erhoben. Gegen diese wehrte er sich nun erfolgreich mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber des Internetdienstes.