Arzt mit HÖCKER erfolgreich: Bewertungsforum SANEGO.DE durfte nicht den Namen eines Arztes nennen, dessen einmaliger Behandlungsfehler, der einer besonderen Situation geschuldet war, zum Tod eines Patienten führte.

Das Landgericht Köln hat es dem früheren Betreiber des Ärztebewertungsforums sanego.de mit Urteil vom 18.07.2012 in einem Hauptsacheverfahren (Az. 28 O 89/12) verboten, in nicht ausreichend anonymisierter Weise über einen Behandlungsfehler eines Arztes aus dem Jahre 2008 zu berichten, aufgrund dessen ein Patient verstorben war.

Soweit unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik über den von HÖCKER vertretenen Arzt verbreitet wurden, war diese Entscheidung vorhersehbar. Darüber hinaus verbot das Gericht aber auch die Verbreitung wahrer Tatsachen über den damaligen Vorfall, weil bereits die identifizierende Berichterstattung über den Arzt unzulässig sei.

Nach Ansicht des Landgerichts Köln gebe es im konkreten Einzelfall keinen Anlass für eine Warnung künftiger Patienten. Der Vorfall sei einmalig und einer besonderen Situation geschuldet gewesen. Auch die weiteren Umstände des Einzelfalls und die mit der Berichterstattung verbundene Prangerwirkung führten dazu, dass das Persönlichkeitsinteresse und das Recht des Arztes auf Resozialisierung die Interessen des Forumsbetreibers überwogen.