Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall Kachelmann nicht mehr als ÀžGeschädigteÀœ zu bezeichnen.
Jörg Kachelmann ist mit HÖCKER erfolgreich gegen einen Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vorgegangen. Der von der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg verfasste Artikel bezeichnete die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs als „Geschädigte“. Gegen die Staatsanwältin hatte das LG Köln daher bereits am 02.08.2011 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen und es ihr verboten, zu behaupten, bei der Anzeigenerstatterin handle es sich um eine "Geschädigte" bzw. um ein "Opfer" Kachelmanns (Az. 28 O 617/11, vgl. Pressemitteilung HÖCKER vom 03.08.2011). Auf Abmahnung hat sich die FAZ nun außergerichtlich verpflichtet, diese Äußerung künftig ebenfalls zu unterlassen.
Dagmar Freudenberg ist auch Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes.