Anzeigenerstatterin darf Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann nicht mehr öffentlich wiederholen: LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen vorgebliches "Opfer" und gegen BUNTE.
Am vergangenen Samstag wurde der früheren Geliebten von Jörg Kachelmann, die ihn fälschlich einer Sexualstraftat beschuldigt hatte, eine einstweilige Verfügung des LG Köln (Az. 28 O 557/11) zugestellt. Darin untersagt das Gericht es ihr, weiterhin öffentlich, also außerhalb eines Gerichts- oder Ermittlungsverfahrens, zu behaupten, Herr Kachelmann habe die angebliche Tat begangen. Diese falsche Behauptung hatte sie in einem Interview mit der Illustrierten "BUNTE" nach dem Freispruch unseres Mandanten erhoben und damit nach Auffassung des LG Köln dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch Medien dürfen den falschen Vergewaltigungsvorwurf nicht weiter verbreiten. Das Gericht hat eine Verfügung gleichen Inhalts daher auch gegen die BUNTE erlassen (28 O 540/11).
RA Prof. Dr. Ralf Höcker:
"Nach seinem Freispruch darf Herr Kachelmann nicht mehr als Täter hingestellt werden. Das LG Mannheim hatte in seinem freisprechenden Urteil einen entsprechenden Appell an Öffentlichkeit und Medien gerichtet. Dieser scheint bei der BUNTE und bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nicht angekommen zu sein. Wir hoffen, dass die Verbotsverfügung des LG Köln einen nachhaltigeren Eindruck bei jenen hinterlassen wird, die Herrn Kachelmann immer noch nachverurteilen wollen."