Anonymer Webseitenbetreiber veröffentlicht Privatadresse - Google löscht Suchergebnis aus seiner Trefferliste.

Auf einer von Linksextremisten anonym betriebenen Internetseite wurde die Privatadresse eines Politikers veröffentlicht. Suchte man bei Google nach seinem Namen, erschien diese Internetseite auf der ersten Trefferseite der Suchergebnisse. Der Politiker befürchtete daher gewalttätige Übergriffe auf sich und seine Familie, jedenfalls aber Sachbeschädigungen. Auf die Löschungsaufforderung von HÖCKER, mit der ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht (DSGVO) geltend gemacht wurde, hat Google den Treffer nun gelöscht, so dass er bei einer Suche nach dem Namen des Politikers nicht mehr in den Suchergebnissen erscheint.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig:
„Der EuGH hat bereits 2014 in seinem Urteil zum „Recht auf Vergessen“ festgestellt, dass die Persönlichkeitsrechte stark beeinträchtigt werden können, wenn persönliche Daten und Informationen durch Suchmaschinen verarbeitet und dadurch Webseiten leichter auffindbar gemacht werden. Gerade wenn ein Vorgehen gegen den anonymen Betreiber einer Webseite ausscheidet, ist die Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Google umso wichtiger.“