Angemessene Vergütung für freien Fotografen: Zeitungsverlag zahlt nachträglich weitere € 58.000.
Bereits mehrfach wurden Zeitungsverlage von Gerichten verurteilt, ihre freien Mitarbeiter angemessen zu vergüten (z.B. hier, hier und hier).
Die Botschaft scheint angekommen zu sein: Waren bislang meist langwierige Prozesse vonnöten, um die Verlage davon zu „überzeugen“, dass sie auch nachträglich noch in Anspruch genommen werden können, ist bei den Verlagen offenbar die Bereitschaft gestiegen, den Nachforderungen freiwillig nachzukommen. Mit einer Nettovergleichssumme von € 50.000 hat nun ein Zeitungsverlag erstmals einen entsprechend hohen Betrag außergerichtlich anerkannt. Der Fotograf hatte wegen unangemessen niedriger Vergütung Ansprüche aus dem Urhebervertragsrecht für die zurückliegenden drei Jahre geltend gemacht. Dabei ging es um Erstveröffentlichungen von Bildern, aber auch um umfangreiche Archivnutzungen. Außerdem war der Verlag in vielen Fällen nicht der Verpflichtung zur Nennung des Urhebers nachgekommen.
„Nachzahlungen zu verlangen lohnt sich für freie Journalisten, wenn die Honorare unterhalb der Sätze der Gemeinsamen Vergütungsregeln liegen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Frauke Schmid-Petersen:
„Wir haben schon viele freie Journalisten wegen zu geringer Vergütung vertreten. Leer ausgegangen ist noch keiner.“