Angebliche "Eheversprechen" von Jörg Kachelmann: Urteile gegen Schwarzer und BILD erlassen.
HÖCKER erreicht drei weitere Urteile in Sachen Kachelmann. Mit Entscheidungen vom gestrigen Tag hat es das Landgericht Köln der Feministin Alice Schwarzer (28 O 125/11), der BILD digital GmbH & Co. KG (28 O 124/11) sowie der Axel Springer AG (28 O 129/11) unter anderem verboten, zu verbreiten, der Wettermoderator Jörg Kachelmann habe 5 oder mehr Frauen gleichzeitig Ehe und Kinder versprochen. Gerade die Frauenrechtlerin Schwarzer hatte eine entsprechende Behauptung penetrant wiederholt, unter anderem in der Sendung „Menschen bei Maischberger“ vom 31.05.2011.
Das Landgericht hat im Rahmen der Entscheidungen insbesondere auch der Auffassung eine deutliche Absage erteilt, man könne sich einem gegen die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gerichteten Unterlassungsanspruch durch halbherzige Richtigstellungen entziehen. Eben dies hatte Schwarzer versucht, indem sie sich zunächst öffentlich mit kaum verhohlener Süffisanz von ihren Vorwürfen gegen Kachelmann "distanzierte". Das Landgericht Köln teilte aber die Ansicht , dass es der Distanzierung an der notwendigen Ernsthaftigkeit fehle. Es attestierte der Frauenrechtlerin vielmehr den unterschwelligen Versuch, mit der "Distanzierung" letztlich öffentlich an der von ihr aufgestellten Behauptung festgehalten zu haben.
Nachtrag vom 12.12.2013:
Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.