Altkanzlerin Merkel verstieß gegen die Verfassung – HÖCKER erwirkt Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht

HÖCKER hat am heutigen Mittwoch eine wichtige demokratische Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht erwirkt. Das Gericht hat festgestellt, dass Äußerungen der Altkanzlerin und entsprechende Veröffentlichungen gegen die Verfassung verstießen – und rechtswidrig in den demokratischen Willensbildungsprozess eingriffen.

Zum Hintergrund führte das Gericht in einer Pressemitteilung (Nr. 49/2021 vom 17. Juni 2021) aus:

Am 5. Februar 2020 fand im Thüringer Landtag die Wahl zum Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen statt. Nachdem weder der gemeinsame Kandidat der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bodo Ramelow, noch der Kandidat der Fraktion der AfD, Christoph Kindervater, in den ersten zwei Wahlgängen die notwendige absolute Stimmenmehrheit erhalten hatte, nominierte die Fraktion der FDP Thomas Kemmerich als weiteren Kandidaten für den dritten Wahlgang, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Dieser wurde mit 45 von 90 Stimmen bei einer Enthaltung, 44 Stimmen für den Kandidaten Ramelow und keiner Stimme für den Kandidaten Kindervater gewählt.

Die Bundeskanzlerin, die sich seit Anfang Februar 2020 auf einer Dienstreise nach Südafrika und Angola befand, äußerte sich am 6. Februar 2020 im Rahmen eines Staatsempfangs mit dem Präsidenten der Republik Südafrika, Cyril Ramaphosa, zu der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen unter anderem wie folgt:

„Meine Damen und Herren, ich hatte dem Präsidenten schon gesagt, dass ich aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen möchte, und zwar bezogen auf den gestrigen Tag, an dem ein Ministerpräsident in Thüringen gewählt wurde. Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

Die Äußerung wurde unter der Überschrift „Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und dem Präsidenten der Republik Südafrika, Cyril Ramaphosa“ sowohl auf der Internetseite der Bundeskanzlerin (www.bundeskanzlerin.de) als auch auf der Internetseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) veröffentlicht.

Mit heute verkündeten Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass sowohl die Äußerung der Altkanzlerin als auch die beiden Veröffentlichungen auf den genannten Websites rechtswidrig waren und die AfD in ihren Rechten verletzten. Dabei folgte das Gericht der Argumentation von HÖCKER, wonach die Erklärung in Südafrika aufgrund der Umstände als amtliche Erklärung einzuordnen sei und dass der Aufruf einen unzulässigen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb und Willensbildungsprozess darstelle.

Dr. Christian Conrad: „Diese im wahrsten Sinne des Wortes höchstrichterliche Entscheidung bedeutet einen wegweisenden Meilenstein für unseren Rechtsstaat und den zukünftigen politischen Diskurs in Deutschland. Nach diesem Urteil darf keine Bundeskanzlerin und kein Bundeskanzler in die politische Meinungsbildung parteiergreifend eingreifen und dafür amtliche Mittel missbrauchen. Ein solches Verhalten ist für das Amt unangebracht und durch das heute gesprochene Urteil endgültig verfassungswidrig – und einer Demokratie unwürdig.“