Alles andere als sauber: Vorsicht bei Handel mit Wasch- und Reinigungsmitteln.

Auf Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon gibt es zahlreiche Händler, die Waschmittel und Reinigungsmittel verkaufen. Viele der handelsüblichen Wasch- und Reinigungsmittel reagieren allerdings reizend auf Augen und Haut. Sie werden deshalb als gefährlich eingestuft und müssen zur Warnung von Verbrauchern entsprechend gekennzeichnet werden. Viele Anbieter kennzeichnen die Produkte jedoch nicht ordnungsgemäß. Nicht ausreichend gekennzeichnete Produkte dürfen nicht verkauft werden.

Nach Art. 17 VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) müssen derartige Produkte ein Kennzeichnungsetikett aufweisen, auf dem die relevanten Informationen, wie Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise enthalten sind. Ferner müssen nach Art. 11 VO (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung) Angaben zu den Inhaltsstoffen und bei für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln auch Informationen zur Dosierung gemacht werden. Sämtliche Angaben müssen in deutscher Sprache gemacht werden (Art. 17 Abs. 2 CLP-Verordnung, Art. 11 Abs. 5 Detergenzien-Verordnung i.V.m. § 8 Abs. 1 WRMG). Der Wettbewerber eines Mandanten hielt sich jedoch nicht an diese Pflichten. Das LG Köln untersagte ihm daher den Vertrieb seiner Produkte (Beschl. v. 29.10.2019, Az: 84 O 228/19, rechtskräftig).

Zudem ist die VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) zu beachten. Nach Art. 31 REACH-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden. Entspricht ein Sicherheitsdatenblatt nicht den Vorgaben der REACH-Verordnung, liegt hierin ebenfalls ein Wettbewerbsverstoß (LG Köln, Beschl. v. 29.10.2019, Az. 84 O 228/19, rechtskräftig). Allerdings muss das Sicherheitsdatenblatt grundsätzlich nur gewerblichen Abnehmern und nicht auch Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig:
„Bei Wasch- und Reinigungsmitteln handelt es sich oft um ,gefährliche' Produkte, so dass zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt zahlreiche Informations-, Kennzeichnungs- und Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen. Werden diese nicht eingehalten, ist der Vertrieb der Produkte unzulässig nicht und es droht ein Verkaufsverbot.“

Ausführlichere Informationen zur Produktkennzeichnung und Informationspflichten bei Wasch- und Reinigungsmitteln gibt es hier:

https://shopbetreiber-blog.de/2019/12/20/produktkennzeichnung-und-informationspflichten-bei-wasch-und-reinigungsmitteln/