Alice Schwarzer zu 2.000 EUR Ordnungsgeld verurteilt.
Auf Antrag von HÖCKER verhängt das Landgericht Köln ein Ordnungsgeld in Höhe von € 2.000,00 gegen die Frauenrechtlerin (Az. 28 O 813/10). Sie hatte gegen den Tenor einer vom Gericht am 28.10.2010 erlassenen Verfügung verstoßen, indem sie den mit der Verfügung beanstandeten Inhalt eines von ihr verfassten Artikels nur unzureichend geändert hatte.
Nachtrag vom 12.12.2013:
Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.