Alice Schwarzer spricht Kachelmann überraschend frei! Zu spät: LG Köln bestätigt Verfügung gegen EMMA und Alice Schwarzer wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe.
Ein Jahr nach Jörg Kachelmanns rechtskräftigem Freispruch durch das LG Mannheim hat nun auch Alice Schwarzer den Wettermoderator überraschend frei gesprochen. Noch in der EMMA-Ausgabe "Winter 2012" hatte sie ihren Lesern die Worte „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ als Vorschläge für das Unwort des Jahres 2011 unterbreitet. Schwarzer begründete diesen Vorschlag wie folgt:
„Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden"
Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, hatte gegen diese Verleumdung seiner Person am 28.02.2012 vor der Pressekammer des Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit dieser wurde es Alice Schwarzer und der EMMA verboten, wie im Artikel geschehen,
"den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau Claudia D. begangen"
(LG Köln, Az. 28 O 96/12)
Schwarzer legte Widerspruch gegen die Verfügung ein und begründete diesen mit Schriftsatz ihres Rechtsanwalts vom 5. April 2012 mit folgender bemerkenswerten Erkenntnis:
"Durch das "oder" vor den 86.800 vergewaltigten Frauen ergibt sich auch, dass Claudia D. darin gerade nicht einbezogen werden sollte. Für eine solche Einbeziehung hätte dort "und" stehen müssen. Denn das Wort "oder" trennt zwei verschiedene Sachverhalte oder Begriffe. Sie stehen in einem Alternativverhältnis. Damit wird klar, dass Frau Claudia D. nicht zu den "vergewaltigten Frauen" gehört ." (Hervorhebung durch uns)
Das Landgericht Köln folgte dieser spitzfindigen Interpretation nicht. Es attestierte Frau Schwarzer vielmehr, dass ihre Interpretation der Äußerung „keinen rechten Sinn “ ergebe. Frau D. werde von Schwarzer vielmehr beispielhaft für die Gruppe vergewaltigter Frauen genannt, deren Vergewaltiger nie verurteilt würden.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker sieht Alice Schwarzers Sinneswandel dennoch positiv:
"Es ist erfreulich, dass selbst Frau Schwarzer Herrn Kachelmann endlich freispricht und sie seine Unschuld erkannt hat. Ihre Erkenntnis kommt zwar ein Jahr zu spät, aber immerhin."
Nachtrag vom 12.12.2013:
Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.