Alice Schwarzer hat nichts verstanden: Zweifel sind keine Restzweifel und das LG Mannheim hat nicht gesagt, dass Kachelmann höchstwahrscheinlich schuldig sei - LG Köln erlässt Verfügung gegen Schwarzers verleumderische Urteilsinterpretation.

In der aktuellen EMMA beschreibt Alice Schwarzer den Fall Kachelmann als einen "Meilenstein in der deutschen Rechtsprechung" und zwar unter anderem "in Bezug auf die Beeinflussung, ja Manipulation von Medien und Justiz durch die so genannte Litigation PR". Meister der Litigation-PR manipulierten die Medien. Sogar Journalisten, so Frau Schwarzer, scheinen selbst Teil der "Litigation-Kampagnen" zu sein. Im Fall Kachelmann zum Beispiel sei es seinen Beratern innerhalb weniger Monate gelungen, aus dem Angeklagten

"ein von rachsüchtigen Frauen verfolgtes
Unschuldslamm zu machen. Freispruch."

So einfach geht das also in den Augen der Verschwörungstheoretikerin Alice Schwarzer: Medienanwälte und Strafverteidiger verbünden sich mit willfährigen Journalisten und manipulieren mal eben Medien, Öffentlichkeit und Justiz. Schon gibt es einen Freispruch.

Und wie funktioniert eine solche Verschwörung? Auch das erklärt Frau Schwarzer. Zur Manipulation der Öffentlichkeit habe es gehört, ihr, die es als eine der wenigen "gewagt" habe, eine "andere Meinung zu vertreten" , das Wort im Munde herumzudrehen. (Zur Berechtigung dieses Vorwurfes verweisen wir auf unsere Pressemitteilungen hier , hier , hier , hier , hier , hier , hier , hier , hier und hier  sowie auf diesen äußerst instruktiven TV-Beitrag.) Gerade erst sei wieder eine "absurde Abmahnung" der Kanzlei HÖCKER wegen eines Interviews auf ihrem Tisch gelandet, in dem sie sich zum Kachelmann-Prozess geäußert hatte.

Diese Abmahnung betraf ein Interview, in dem die Nachwuchs-Gerichtsreporterin Alice Schwarzer zum wiederholten Male unter Beweis stellte, dass sie nichts von dem verstanden hat, was im Mannheimer Gerichtssaal vor sich ging. Denn Frau Schwarzer behauptete in der SWR-Sendung "Leute":

"Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel.

In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war."

Frau Schwarzers Annahme, dass sie eine "tiefere Kenntnis" vom Fall Kachelmann habe, gründet im günstigsten Fall auf einer deutlichen Selbstüberschätzung. Von den entscheidenden Sitzungen der über 40 Hauptverhandlungstage war die Öffentlichkeit, also selbst Frau Schwarzer, ausgeschlossen. Von den öffentlich zugänglichen Sitzungen hat Frau Schwarzer entgegen dem Eindruck, der durch ihre BILD-Kolumne entstand, viele "geschwänzt" und sich von den BILD-Reportern vor Ort über die vermeintlichen Vorgänge im Gerichtssaal instruieren lassen.

Keinem Juristen und keinem versierten Gerichtsreporter wäre es eingefallen, eine derart hanebüchene Interpretation des Mannheimer Freispruchs von sich zu geben, wie die, die Frau Schwarzer den Richtern in den Mund legte. Und mit "In-den-Mund-Legen" ist nicht das gemeint, was Frau Schwarzer anderen vorwirft, wenn sie von "Worte-im-Munde-Herumdrehen" spricht. Frau Schwarzer dreht den Richtern nicht lediglich Worte im Munde herum, sondern sie ersinnt Richterworte, die es nie gegeben hat.

Um es deutlich zu sagen:

Das Mannheimer Landgericht hat NICHT von bloßen Rest zweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen.

Es hat auch NICHT geäußert oder gar geurteilt, dass es "sehr wahrscheinlich" sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es "überwiegend von der Schuld überzeugt" sei.

Diese Aussagen mögen Alice Schwarzers persönliches Empfinden widerspiegeln. Dass sie von Anfang an voreingenommen war und sich selbst durch einen Freispruch in ihrer vorgefassten Meinung nicht hat beeindrucken lassen, haben ihr seriöse Journalisten mehrfach vorgeworfen. Die Urteilsinterpretation und vor allem konkrete Aussagen, die sie dem Gericht als schlechte Co-Verliererin dieses Prozesses nun unterschiebt, sind jedoch evident falsch und frei erfunden.

Das Gericht hat Herrn Kachelmann freigesprochen, weil es massive Zweifel an der Richtigkeit der Beschuldigungen hatte, die die mehrfach der Lüge überführte Nebenklägerin erhoben hatte. In der Urteilsbegründung, die der Öffentlichkeit nicht vorliegt, werden diese Zweifel in beeindruckender Weise beschrieben.

Alles andere als "absurd" war daher unsere Abmahnung, mit der wir Frau Schwarzer aufgefordert haben, dem Gericht keine falschen Aussagen zu Kachelmanns vermeintlicher Schuld mehr unterzuschieben. Frau Schwarzer hat sich geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so dass es notwendig wurde, eine einstweilige Verfügung gegen sie zu beantragen. Das LG Köln hat es Frau Schwarzer auf Antrag von Jörg Kachelmann, vertreten durch HÖCKER, heute verboten, die von ihr erfundenen Aussagen der Mannheimer Richter erneut zu verbreiten (Einstweilige Verfügung vom 23.12.2011, Az. 28 O 1081/11).

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M. (IP) (London)