Immobilien-Entwicklungsgesellschaft wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen unwahre Behauptungen eines FDP-Politikers.

Wegen unwahrer Behauptungen des FDP-Mannes, die in der Presse verbreitet worden waren, hatte unsere Mandantin, eine Immobilien-Entwicklungsgesellschaft einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem LG Rostock beantragt. Eine Entscheidung im gerichtlichen Verfahren ist aufgrund des vor der mündlichen Verhandlung geschlossenen  Vergleichs zwischen den Parteien nun nicht mehr notwendig. Der Politiker hat sich strafbewehrt verpflichtet, zwei der angegriffenen Äußerungen nicht mehr zu wiederholen und zwei mehrdeutige Aussagen klargestellt.