HÖCKER stoppt rechtswidrige Faxwerbung durch Steuerberaterkanzlei.
Mit Unterstützung von HÖCKER setzt ein Elektrotechnik-Unternehmen erfolgreich seine Rechte gegen ein Steuerberatungsbüro durch, das die Mandantin mit Faxwerbung beschäftigte, die ohne Zustimmung übersandt wurde. Mit Urteil vom 03.06.2011 bestätigt das AG Köln, dass alleine ein potenzieller Bedarf an der beworbenen Dienstleistung (hier Dienstleistungen der Steuerberatung) nicht ausreicht, um ein ausreichendes Einverständnis des Empfängers zu bejahen. Das Gericht bestätigt Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche der Klägerin (Az. 114 C 77/11).