Im Strafprozess gegen Deutschlands bekanntesten Kinderpsychiater Dr. Michael Winterhoff haben weitere Zeugen ausgesagt, darunter eine ehemalige Patientin und deren Mutter. Beide hatten in der Pressekampagne des WDR behauptet, die Behandlung mit dem Psychopharmakon Pipamperon durch Dr. Winterhoff habe zu bleibenden Schäden geführt.
Die ehemalige Patientin war ein Härtefall:
Mutter und Stiefvater beschreiben die ehemalige Patientin als klassischen Härtefall:
Diagnose ADHS mit 6 Jahren, das Kind sagte, es könne sich nicht konzentrieren, sehr unruhiges „widerspenstiges“ Kind, Trennung der Eltern, Kontaktabbruch zum Vater, kaum freundschaftliche Kontakte. Dazu schwere Probleme in der Familie: Das Kind habe die Mutter mit Möbeln beworfen, geschlagen, getreten, das Zimmer verwüstet. Die Folge: Alle anderen Therapieangebote scheiterten, egal ob Familientherapeutin oder Tagesgruppe. „Irgendwann hat es zu Hause einfach nicht mehr funktioniert“, sagt die Mutter. Deshalb die Empfehlung des Jugendamtes, das Kind in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Die anschließende Heimunterbringung sei notwendig gewesen, weil „alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft waren“.
Vor der Behandlung durch Dr. Winterhoff hatte die ehemalige Patientin erfolglos verschiedene Medikamente gegen ADHS eingenommen. Auch sei sie bereits von anderen Ärzten mit einem Psychopharmakon behandelt worden.
Das Heim empfahl eine Behandlung durch Dr. Winterhoff, der die ehemalige Patientin dann ebenfalls mit einem Psychopharmakon, Pipamperon, behandelte.
Aufklärung und medizinische Kontrolle:
Eine Aufklärung durch Dr. Winterhoff hat stattgefunden: Die Mutter bestätigt, dass sie einen Aufklärungsbogen unterschrieben hat und mit der Verabreichung des Psychopharmakons einverstanden war. Sie bestätigt auch, dass während der Therapie begleitende regelmäßige Blutuntersuchungen und weitere fachärztliche Untersuchungen stattgefunden haben. Der Stiefvater spricht davon, es habe „viel Information“ gegeben. Auch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bestätigt, dass über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt wurde.
Erfolg der Behandlung bei Dr. Winterhoff:
Die Mutter berichtet, dass ihre Tochter unter Pipamperon „angepasst“ gewesen sei. Der Stiefvater bestätigt, dass er nach dem Absetzen des Medikaments gesagt habe, dass seine Tochter das Medikament vermisse. Sie sei mit Pipamperon viel konzentrierter gewesen. Er habe sich dafür eingesetzt, dass das Medikament wieder eingesetzt werde.
Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bestätigt vor Gericht, dass die ehemalige Patientin in den regelmäßigen Gesprächen während der Behandlung bei Dr. Winterhoff „immer gut drauf war“ und: „Man hat eine Weiterentwicklung gemerkt“. Auch der Betreuer der ehemaligen Patientin im Heim bestätigt den Behandlungserfolg: „Sie ist fröhlicher, offener und zugänglicher geworden“.
Keine Körperverletzung da Nebenwirkungen nicht nachweisbar:
Die vom WDR und der Staatsanwaltschaft behaupteten Nebenwirkungen der Behandlung durch Dr. Winterhoff bleiben auch in dem heute verhandelten Fall zweifelhaft: Denn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Medikament und Nebenwirkungen ist nicht nachweisbar:
Die ehemalige Patientin und ihre Mutter behaupten, dass die Patientin aufgrund der Behandlung durch Dr. Winterhoff bis heute an Tics leide. Dies steht im Widerspruch zur Aussage des im Verfahren als Gutachter bestellten Sachverständigen Prof. Allroggen, der vor Gericht bestätigt hat, dass Tics keine Nebenwirkung des Medikaments sind. Zudem wurden die Tics bereits bei der Erstaufnahme in der Praxis Winterhoff, also vor der Behandlung mit Pipamperon, von einer Heilpädagogin dokumentiert.
Die Mutter behauptet, die Bauchschmerzen seien eine Nebenwirkung der Behandlung gewesen. Diese Darstellung ist höchst zweifelhaft: Die Mutter räumte vor Gericht ein, dass das Kind bereits vor der Behandlung regelmäßig wegen Bauchschmerzen und anderer Beschwerden nicht in die Schule gehen wollte. Auch der Stiefvater bestätigt regelmäßige Bauchschmerzen vor der Behandlung mit Pipamperon.
Schließlich behauptet die Mutter, dass eine Nebenwirkung des Medikaments eine Gewichtszunahme gewesen sei. Der Stiefvater bestreitet dies: Die Stieftochter habe nach der Einnahme des Medikaments abgenommen.
Die Mutter beruft sich auf angebliche Entzugserscheinungen nach Absetzen des Medikaments. Auch dies widerspricht der Einschätzung des Sachverständigen Prof. Allroggen: Es gebe keine Entzugserscheinungen nach Absetzen des Medikaments. Die Mutter gibt zudem an, dass die Tochter in dieser Zeit kein ADHS-Medikament erhalten habe. Es liegt also nahe, dass die angeblichen „Entzugserscheinungen“ tatsächlich Folgen der fehlenden ADHS-Medikation waren.
Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bestätigt vor Gericht regelmäßige Gespräche mit der ehemaligen Patientin. Dabei seien keine Nebenwirkungen festgestellt worden.
Dies alles entlastet Dr. Winterhoff: Eine Körperverletzung erfordert nicht nur eine dauerhafte Gesundheitsschädigung, sondern auch, dass diese nachweisbar Folge des Medikaments ist. Schon eine dauerhafte Gesundheitsbeschädigung ist nicht nachvollziehbar. Außerdem gibt es keinen Beweis dafür, dass das Medikament für die behaupteten Folgen verantwortlich ist.
WDR hat Pressekampagne aktiv inszeniert:
Der WDR hatte das Verfahren gegen Dr. Winterhoff durch eine einseitige Pressekampagne ins Rollen gebracht.
Im Verfahren wird nun immer deutlicher, dass die WDR-Redakteurin Nicole Rosenbach von Anfang an keine unabhängige Beobachterin war:
Die Mutter der ehemaligen Patientin berichtet, der WDR habe sie für ihre Teilnahme an der „Dokumentation“ bezahlt: Sie habe für ihre Mitwirkung eine „Aufwandsentschädigung“ erhalten. Außerdem sei ihr im Zusammenhang mit der Teilnahme an der WDR-Reportage Geld aus einem „Fonds“ in Aussicht gestellt worden.