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Gutachter entkräftet Vorwürfe gegen Dr. Michael Winterhoff

Einsatz von Pipamperon bei Kindern ist medizinisch anerkannt, zulässig und gängige Praxis

Im Strafprozess gegen den bekannten Kinderpsychiater Dr. Michael Winterhoff hat der Sachverständige, Prof. Dr. Marc Allroggen, die zentrale Anschuldigung der Staatsanwaltschaft klar widerlegt.

Die Anklage stützt sich auf den Vorwurf, dass der Einsatz des Medikaments Pipamperon bei Kindern und Jugendlichen unzulässig sei. Diese Behauptung hat der Gutachter nun eindeutig widerlegt.

Hier die Kernpunkte der heutigen Stellungnahme des Gutachters:

Pipamperon ist unabhängig vom Alter für eine Dauermedikation bei Kindern und Jugendlichen ausdrücklich zugelassen.

Es gehört zu den am häufigsten verordneten Antipsychotika in Deutschland.

Die Verschreibung auch zur Dauermedikation entspricht gängiger medizinischer Praxis im Kinder- und Jugendbereich.

Das Medikament hat eine Indikation bei starken Erregungszuständen, darf aber auch in anderen Bereichen eingesetzt werden.

Pipamperon hat eine beruhigende Wirkung und führt zu einer besseren Erreichbarkeit des Patienten.

Das Medikament hat ein geringes Nebenwirkungspotenzial.

Mit dieser Einschätzung widerlegt Prof. Dr. Allroggen den Hauptvorwurf der Anklage: Die Verordnung von Pipamperon war keineswegs unzulässig oder außergewöhnlich. Sie ist medizinisch anerkannt und weit verbreitet.

Keine Nachweise für gesundheitliche Schäden – Strafbarkeit ausgeschlossen

Die Anklage gegen Dr. Winterhoff basiert auf dem Vorwurf der Körperverletzung. Doch dafür müsste nachgewiesen werden, dass durch die Medikation ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Daran fehlt es:

Es gibt keinen einzigen Fall, in dem ein solcher Schaden nachgewiesen wurde.

Der Gutachter stellt zu von ehemaligen Patienten behaupteten angeblichen Nebenwirkungen klar, dass die Nebenwirkung der Gewichtszunahme zwar möglich ist, eine Gewichtszunahme aber auch andere Ursachen haben kann. Soweit Tic-Störungen als Nebenwirkung behauptet werden, stellt er klar, dass es sich dabei gerade nicht um eine typische Nebenwirkung handelt. Im Gegenteil: Pipamperon werde zur Behandlung gegen Tics eingesetzt.

Unabhängig davon sind kurzfristige Nebenwirkungen nicht strafbar – rechtlich relevant wären nur nachhaltige, pathologische Folgeschäden. Da solche Schäden nicht belegt sind, fehlt der Anklage die juristische Grundlage.

Damit ist klar: Die zentrale Anschuldigung der Staatsanwaltschaft entbehrt jeder medizinischen und rechtlichen Grundlage.

Einseitige Berichterstattung des WDR entkräftet

Die einseitige Berichterstattung des WDR hat in der öffentlichen Wahrnehmung maßgeblich zur Vorverurteilung von Dr. Winterhoff beigetragen. Die mediale Darstellung basierte auf der Behauptung, Pipamperon dürfe nicht bei Kindern eingesetzt werden. Dies ist jetzt gutachterlich widerlegt wurden.

Mit den aktuellen Aussagen des Gutachters wird deutlich: Die Anklage gegen Dr. Winterhoff beruht auf falschen Annahmen und unzutreffenden Schlussfolgerungen.