Persönlichkeitsrechtsverletzungen können in vielerlei Hinsicht auftreten und haben oft tiefgreifende Auswirkungen auf die Betroffenen. In der Rechtsprechung werden diese Verletzungen häufig durch Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche adressiert. Diese beiden Rechtsmittel unterscheiden sich wesentlich in ihrer Zielsetzung und Berechnungsgrundlage.
Schadensersatz
Schadensersatz zielt darauf ab, einen nachweisbaren materiellen oder immateriellen Schaden zu kompensieren. Die Höhe des Schadensersatzes basiert auf dem tatsächlich entstandenen Schaden. Dieser lässt sich in der Praxis oft schwer nachweisen. Unmöglich ist es allerdings nicht.
Geldentschädigung
Geldentschädigung hingegen ist für immaterielle Schäden gedacht, die sich nicht direkt in Geld bemessen lassen. Diese Form der Entschädigung zielt darauf ab, erlittenes Leid und Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts auszugleichen. Eine Geldentschädigungsanspruch wird nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen gewährt, z.B.:
- Verleumdung und Rufschädigung: Wenn jemand falsche und schädliche Aussagen über eine Person verbreitet, die deren Ruf schädigen, kann eine Geldentschädigung in Erwägung gezogen werden.
- Verletzung der Privatsphäre: Wenn die Privatsphäre einer Person ohne ihre Zustimmung verletzt wird, zum Beispiel durch unerlaubtes Fotografieren oder Filmen in einem privaten Raum, kann dies zu einer Geldentschädigung führen.
- Veröffentlichung sensibler Informationen: Die unerlaubte Veröffentlichung persönlicher oder sensibler Informationen, wie medizinische Daten oder intime Fotos, kann zu einer Geldentschädigung führen.
- Diffamierung: Die Verbreitung von unwahren Informationen, die den Ruf einer Person schädigen, kann zu Geldentschädigungsansprüchen führen.
- Belästigung und Mobbing: Wenn jemand wiederholt und absichtlich eine Person belästigt oder mobbt und dadurch deren psychische Gesundheit und Wohlbefinden beeinträchtigt, kann eine Geldentschädigung in Betracht gezogen werden.
- Falsche Anschuldigungen: Wenn eine Person zu Unrecht beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben, kann eine Geldentschädigung in Frage kommen.
Fazit
Diese Fälle zeigen, dass die deutsche Rechtsprechung den Schutz des Persönlichkeitsrechts ernst nimmt und bereit ist, angemessene Entschädigungen für die Verletzungen dieses Rechts zuzusprechen. Während Schadensersatz sich auf konkrete, nachweisbare Schäden konzentriert, ermöglicht die Geldentschädigung eine breitere Anerkennung und Kompensation für immaterielle Schäden, die schwer quantifizierbar sind.