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Bewertungen bei Google, kununu, jameda & Co. entfernen

Reputationsmanagement: Bewertungen bei Google, kununu, jameda & Co. entfernen

In einer digital vernetzten Welt spielt das Reputationsmanagement eine entscheidende Rolle für Unternehmen und Einzelpersonen. Bewertungsplattformen wie Google, kununu und Trustpilot können das Image eines Unternehmens maßgeblich beeinflussen. Positive Bewertungen können den Umsatz steigern und das Vertrauen der Kunden stärken, während negative Bewertungen das Gegenteil bewirken können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie man negative Bewertungen auf diesen Plattformen entfernen kann.

1. Wann sind Bewertungen rechtswidrig

Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum eine negative Bewertung rechtswidrig ist. Wenn z.B. ein Mitbewerber eine negative Bewertung abgibt oder einen Dritten damit beauftragt, kann das als Mitbewerberherabsetzung bzw. Mitbewerberbehinderung wettbewerbswidrig nach § 4 UWG sein. In vielen Fällen lässt es sich jedoch kaum feststellen, wer die Bewertung tatsächlich abgegeben hat bzw. welche Motivation hinter der Bewertung steckt.

Der wichtigste Ansatzpunkt um gegen eine rechtswidrige Bewertungen vorzugehen, ist das Bestehen eines Geschäftskontakts. Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20) sind Bewertungen unzulässig, wenn zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen kein Geschäftskontakt bestand. Wird also ein Arzt bewertet, muss der Nutzer dort Patient gewesen sein, wird ein Restaurant bewertet, muss der Nutzer dort gegessen haben und wird ein Arbeitgeber bewertet, muss die Personen dort beschäftigt gewesen sein.

Schließlich kann es zwar sein, dass es tatsächlich einen Geschäftskontakt mit dem Nutzer gab. Dann können aber z.B. unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik und Beleidigungen beanstandet werden. Wird also behauptet, dass es bei der Arztpraxis keine Parklätze gibt, obwohl hinter dem Haus ein Kundenparklatz vorhanden ist, ist das falsch und damit rechtswidrig. Wird ein Unternehmen einfach nur drastisch beschimpft, ohne dass hierfür ein Grund deutlich wird, kann dies eine rechtswidrige Schmähkritik und damit keine zulässige Meinungsäußerung sein.

2. Wie geht man gegen rechtswidrige Bewertungen vor?

Die meisten Plattformen wie Google, Kununu, Trustpilot, jameda und holidaycheck bieten
eigene Meldeformulare bzw. -funktionen unmittelbar bei den Bewertungen an. Man kann diese Funktionen nutzen, muss es jedoch nicht. In der Beanstandung muss mitgeteilt werden, aus welchen konkreten Gründen die Bewertung rechtswidrig ist. Die Plattformbetreiber sind dann verpflichtet, die Meldung an den Nutzer weiterzuleiten. Reagieren diese nicht, löschen die Plattformbetreiber die Bewertung in der Regel. Erwidern die Nutzer und reichen zum Beispiel Belege dafür ein, dass es einen Geschäftskontakt gegeben hat, müssen die Betreiber die Antwort an das bewertete Unternehmen weiterleiten.

Viele Nutzer treten jedoch anonym auf und wollen auch nicht, dass die Plattformen Informationen oder Unterlagen an das bewertete Unternehmen weiterleitet, die Rückschlüsse auf die eigne Identität ermöglichen. Denn so kann man feststellen, ob die Bewertung von einem Mitbewerber oder einer Personen stammt, die niemals die Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen hat. Grundsätzlich dürfen Bewertungen auch anonym abgegeben und veröffentlicht werden und die Plattformen dürfen die Anonymität ihrer Nutzer auch grundsätzlich bewahren. Das OLG Hamburg hat jedoch kürzlich in einem Fall zur Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu entschieden, dass kununu den Nutzer so individualisiert, dass das Unternehmen das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann. Macht die Plattform das nicht, muss die Bewertung gelöscht werden (OLG Hamburg, Beschl. v. 08.02.2024 – 7 W 11/24)