Twitter Linkedin Facebook Email Copy Whatsapp Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln (Az. 28 O 11/11) auch der BUNTE und bunte.de, über angebliche Ermittlungsdetails zu berichten, die noch nicht einmal Gegenstand der Gerichtsakte oder der öffentlichen Hauptverhandlung sind. Prof. Dr. Ralf Höcker Medienanwalt. Beschützer vor mieser Presse Alle Beiträge ansehen
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