HÖCKER ist für Mandanten bereits mehrfach erfolgreich gegen den Meta-Konzern wegen gesperrter Konten oder Beiträgen auf Facebook oder Instagram vorgegangen. In einem weiteren Verfahren wurde nun die Frage der Kostentragungspflicht gerichtlich geklärt.
Im Mai 2023 sperrte Facebook einen Beitrag des HÖCKER-Mandanten aus Oktober 2021 wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards gegen Gewalt und Anstiftung zu Gewalt. Auch nach Widerspruch durch den Kontoinhaber hielt Facebook an der Entscheidung fest. Erst auf anwaltliches Schreiben durch HÖCKER stellte Facebook den Beitrag wieder her.
Das Amtsgericht Köln (Urt. v. 04.09.2024, Az.: 136 C 156/23; n. rkr.) entschied nun, dass Facebook die Kosten dieses anwaltlichen Schreibens zu erstatten hat. Hier liege eine Vertragsverletzung vor, die darin zu sehen sei, dass Facebook den Beitrag nach interner Überprüfung nicht wiederhergestellt habe – das Gericht spricht hier von einer „unstreitig fehlerhaften Einschätzung“. Daher war nach Mitteilung des internen finalen Prüfergebnisses die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich, so dass Facebook dessen Kosten erstatten muss.
Dr.
Christian Conrad: „Das
Gericht hat mit erfreulich klaren Worten betont, dass sich Betroffene von
unberechtigten Beitragssperren in den sozialen Medien anwaltlicher Hilfe
bedienen dürfen – v.a. wenn die interne Prüfung abgeschlossen ist. Damit wurde
abermals betont, dass auch Facebook nicht außerhalb des Rechts steht!“
Julia Kröger: „Betreiber
von Social-Media-Plattformen scheinen sich oftmals darauf zu verlassen, dass
sie nicht für die Kosten von Vertragsverletzungen aufkommen müssen – oder dass
Betroffene diese erst gar nicht geltend machen. Umso erfreulicher ist diese
klare Entscheidung, die bestätigt, dass auch große Player finanziell für Ihre
Fehler einstehen müssen – und zwar vor deutschen Gerichten!“