Eine Wettbewerberin von TIRENDO, die ebenfalls Reifen vertreibt, nutzte den Firmennamen „TIREO“. Das Landgericht Köln hat die Nutzung des Zeichens „TIREO“ für den Vertrieb von Reifen mit einstweiliger Verfügung, Az. 81 O 142/12 verboten. Die Verfügung wurde im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erlassen.
Eine Wettbewerberin von TIRENDO, die ebenfalls Reifen vertreibt, nutzte den Firmennamen „TIREO“. Das Landgericht Köln hat die Nutzung des Zeichens „TIREO“ für den Vertrieb von Reifen mit einstweiliger Verfügung, Az. 81 O 142/12 verboten. Die Verfügung wurde im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erlassen.