In
seinem Beitrag für Tichys Einblick weist Professor Dr. Ralf Höcker, LL.M. (IP) darauf hin, dass kirchliches Glockengeläut
hingenommen werden muss, nicht aber der Ruf des Muezzin.
Zudem erläutert Professor Höcker die rechtliche Bedeutung der Muezzin-App und weshalb diese verhindern helfen kann, dass komplette Straßenzüge und Häuserblöcke beschallt
werden müssen.
Hier geht es zum Beitrag:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ich-rate-gegen-den-muezzinruf-zu-klagen/