Am 12.02.2025 beginnt die strafrechtliche Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bonn im Verfahren gegen Dr. Michael Winterhoff.
Wir vertreten Herrn Dr. Winterhoff presserechtlich und bitten die Presse, Anfragen an uns zu richten.
Wir bitten die Presse, bei der prozessbegleitenden Verdachtsberichterstattung die nachstehende Erklärung unseres Mandanten zu beachten:
Die im Strafverfahren untersuchten Vorwürfe hält Herr Dr. Winterhoff nach wie vor für unbegründet. Er wird sich weiterhin gegen diese verteidigen.
Das von Herrn Dr. Winterhoff eingesetzte Medikament Pipamperon wird bei Kindern und Jugendlichen angewendet, die sich in schwerwiegenden psychischen Ausnahmesituationen befinden
Das Medikament wurde bei Härtefallpatienten, sogenannten Systemsprengern, eingesetzt. Diese Patienten waren aufgrund ihrer psychischen Verfassung weder in der Schule pädagogisch erreichbar, noch konnten sie einen sozialen Umgang in und außerhalb der Schule pflegen und waren dadurch im Alltag eingeschränkt und isoliert. Ziel der Behandlung von Dr. Winterhoff mit dem Medikament Pipamperon war es, seine Patienten emotional zu entlasten. Das führte dazu, dass die Patienten zugänglich wurden für pädagogische Maßnahmen und damit auch wieder am Sozialleben teilnehmen konnten. So gelang es den Patienten wieder, im Alltag und besonders auch in Konfliktsituationen ihre Außenwelt wahrzunehmen und adäquat darauf sozial zu reagieren.
Dr. Winterhoff hat das Medikament nur dann eingesetzt, wenn eine klare medizinische Indikation vorlag, d.h. die Patienten nicht mehr in der Lage waren, adäquat auf eine soziale Ansprache zu reagieren und/oder am schulischen Alltag teilzuhaben. Die Patienten wurden während der Medikamentengabe regelmäßig untersucht. Die Ergebnisse bildeten die Grundlage für den weiteren Einsatz des Medikaments, einer Anpassung oder einer Beendigung der Therapie. Dr. Winterhoff handelte immer evidenzbasiert bei der Verordnung von Pipamperon. Traten Nebenwirkungen auf, wurden diese von Dr. Winterhoff durch Anpassung der Therapie beseitigt.
Es gibt keine Nachweise und Belege dafür, dass die Therapie von Dr. Winterhoff dauerhafte nachteilige Auswirkungen für seine Patienten hatte. In keinem Fall ist es aufgrund der Medikation zu einer körperlichen Beeinträchtigung gekommen, die einen dauerhaften pathologischen Zustand begründet, so dass schon deshalb keine Körperverletzung vorliegt. Es gibt somit keinen Nachweis dafür, dass die Verordnung des Medikaments überhaupt zu einem Schaden geführt hat.
Dr. Carsten Brennecke für Dr. Michael Winterhoff:
„Dr. Winterhoff hat als Mediziner das getan, was er als Arzt gelobt hat zu tun. Er hat die Gesundheit und das Wohlergehen von Patienten zu seinem obersten Anliegen gemacht. Dazu gehörte die erfolgreiche Anwendung eines Medikaments, dessen langfristiger Einsatz bei Kindern und Jugendlichen zulässig ist, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Als Kinderpsychologe hat Dr. Winterhoff insgesamt etwa 15.000 Patienten behandelt. Nun werfen ihm 36 ehemalige Patienten vor, er habe sie durch den Einsatz von Psychopharmaka bewusst ruhiggestellt, um Einrichtungen das Leben leicht zu machen und damit Kasse zu machen. Dr. Winterhoff weist die Vorwürfe zurück. Natürlich zählt jeder Einzelfall, wenn es um die Gesundheit und das Wohlergehen von Patienten geht. Nun muss ein Strafverfahren klären, ob das Lebenswerk von Dr. Winterhoff mit vielen heute gesunden und zufriedenen Patienten Risse hat oder ob die Vorwürfe gemäß unserer Einschätzung haltlos sind und unbewiesen bleiben.“
Darüber hinaus stellen wir der Presse ein umfangreiches Dossier zur Verfügung, dem zu entnehmen ist, dass und mit welchen weitergehenden Argumenten Herr Dr. Winterhoff den ihm gegenüber erhobenen – unberechtigten – Vorwürfen entgegentritt.