Heute hat das OLG Düsseldorf in der Berufung ein von HÖCKER vor dem LG Düsseldorf erwirktes Verbot bestätigt (Az. I-20 U 102/10). „Bild“ und bild.de war es verboten worden, die Akteure von Aufnahmeritualen bei einer örtlichen Feuerwehr in der Berichterstattung erkennbar zu machen. Das OLG Düsseldorf bestätigt, dass die Betroffenen rechtswidrig erkennbar gemacht wurden, obwohl deren Gesichter gepixelt wurden. Bereits die Wortberichterstattung gebe genügend Hinweise, die eine Identifizierung der Betroffenen in ihrem Bekanntenkreis möglich mache.
OLG Düsseldorf bestätigt Verbot gegen BILD, Feuerwehrleute erkennbar abzubilden
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Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
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