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NIEDECKEN erwirkt weiteres Verbot gegen BILD wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung über seine Erkrankung.

Wolfgang Niedecken kämpft mit HÖCKER erfolgreich gegen weitere Rechtsverletzungen durch BILD. Mit einstweiliger Verfügung vom 10.11.2011, Az. 28 O 929/11, hat das LG Köln der Betreiberin der Webseite bild.de verboten,

  • ein Foto zu verbreiten, welches die Kinder Niedeckens bei einem Krankenhausbesuch zeigt,
  • den frei erfunden Verlauf eines Schlaganfalltests zu veröffentlichen:  Bild.de hatte behauptet, Niedecken habe auf die Bitte eines Arztes, die Wochentage aufzuzählen, stattdessen einen Arm gehoben. Diese Behauptung ist frei erfunden.
  • Details über die Krankenhausbehandlung Niedeckens zu verbreiten,
  • sowie Details zu geplanten Nachbehandlungen  zu veröffentlichen.

Wolfgang Niedecken und seine Familie bitten erneut darum, die von bild.de verbreiteten, zum Teil frei erfundenen Behauptungen nicht zu übernehmen.