Mit Urteil vom 07.09.2011 hat das Landgericht Köln (28 O 299/11) die einstweilige Verfügung für die Designerin Caren Pfleger gegen das Online-Portal von BILD vom 12.05.2011 insoweit bestätigt, dass dem Verlag weiterhin die Verbreitung einer unwahren Tatsachenbehauptung verboten bleibt, die Dritte zur Grundlage unberechtigter strafrechtlicher Vorwürfe gegen Frau Pfleger gemacht hatten.
Mit Urteil vom 07.09.2011 hat das Landgericht Köln (28 O 299/11) die einstweilige Verfügung für die Designerin Caren Pfleger gegen das Online-Portal von BILD vom 12.05.2011 insoweit bestätigt, dass dem Verlag weiterhin die Verbreitung einer unwahren Tatsachenbehauptung verboten bleibt, die Dritte zur Grundlage unberechtigter strafrechtlicher Vorwürfe gegen Frau Pfleger gemacht hatten.