Unter bild.de wurde über einen gegen Jörg Kachelmann gerichteten angeblichen Tatverdacht in vorverurteilender Art und Weise berichtet, ohne den Betroffenen vorher anzuhören. Mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 28 O 953/10) hat das Landgericht Köln der Bild digital GmbH & Co. KG verboten, in dieser Art und Weise über Herrn Jörg Kachelmann zu berichten. Bereits mit einstweiliger Verfügung war die Berichterstattung verboten worden.