HÖCKER-Partner Dr. Marcel Leeser ordnet bei ntv-Nachrichten die Anfertigung und Verwendung des Strache-Videos in presserechtlicher Hinsicht ein. Seine eindeutige Einschätzung können Sie hier abrufen.
Ibiza-Video über Heinz-Christian Strache: Aufnahmen nach deutschem Recht eindeutig strafbar.
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Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
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