Das Landgericht Köln (Az. 28 O 107/11 und 28 O 127/11) bestätigt abermals, dass die Verbreitung von Bildern, die Jörg Kachelmann erkennbar in rein privaten Situationen zeigen, rechtswidrig ist.
HÖCKER lässt erneut Bilder von Jörg Kachelmann verbieten.
Das könnte Sie auch interessieren
Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben