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HÖCKER fälschlich als angebliche Abmahnkanzlei in Filesharingfällen in anwaltlicher “Gegnerliste” genannt: HÖCKER nimmt in eigener Sache medienrechtliche Kanzlei erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch.

In einer so genannten “Gegnerliste” hatte eine medienrechtlich tätige Anwaltskanzlei aus Wiesbaden auf ihrer Internetseite behauptet, HÖCKER mahne Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings ab. Das ist falsch. HÖCKER ist bislang zu keinem Zeitpunkt als Abmahner in Filesharing-Massenabmahnungsfällen aufgetreten. Der Wettbewerber aus Wiesbaden hat sich mittlerweile in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, diese werbliche Angabe nicht mehr zu verbreiten.