Zwei renommierte Kölner Strafverteidiger haben sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine falsche Berichterstattung im Magazin „Der Spiegel“ zur Wehr gesetzt. Der Spiegel hatte in seiner Ausgabe Nr. 16/2012 vom 16.04.2012 berichtet, dass die Strafverteidiger eine Strafrichterin mit subtilen Äußerungen über ihre Familie und ihre Lebensgewohnheiten erschreckt und bedroht hätten. Das Landgericht Köln hat dem Spiegel-Verlag auf Antrag von HÖCKER mit einstweiliger Verfügung vom 18.05.2012 verboten, in Bezug auf die Strafverteidiger diese frei erfundene Behauptung künftig erneut zu verbreiten.