Das Landgericht Köln untersagte es der Berliner Morgenpost (Online) per Beschluss (28 O 547/10), über einen Moderator zu behaupten, er sei gegenüber einer ehemaligen Geliebten gewalttätig geworden und habe diese aus sexuellen Gründen mit dem Rohrstock geschlagen.
Das Landgericht Köln untersagte es der Berliner Morgenpost (Online) per Beschluss (28 O 547/10), über einen Moderator zu behaupten, er sei gegenüber einer ehemaligen Geliebten gewalttätig geworden und habe diese aus sexuellen Gründen mit dem Rohrstock geschlagen.