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Grundsatz-Sieg vor dem BGH: Ärztin muss nicht länger als Werbefläche für zahlende Konkurrenten herhalten.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass jameda eine von HÖCKER Rechtsanwälte vertretene Ärztin nicht länger dergestalt auf dem Portal präsentieren darf, dass auf dem Profil der Ärztin die Profile anderer Ärzte eingeblendet werden, die – anders als die klagende Ärztin – ein monatliches Entgelt an jameda dafür zahlen, dass sie ihr Profil attraktiver gestalten können und jameda von der Einblendung anderer Arztprofile auf ihrem Profil absieht (BGH, Urteil vom 20.02.2018 – Az. VI ZR 30/17). Das Gericht folgt damit der Argumentation von HÖCKER Rechtsanwälte, wonach es ein Arzt nicht hinnehmen muss, auf einem Bewertungsportal mit einem lieblos gestalteten Basis-Eintrag zwangsverzeichnet zu werden und dabei auch noch als Werbefläche für andere, gegen entsprechendes Entgelt deutlich attraktiver präsentierte Ärzte herzuhalten.

Die Entscheidung des BGH ist insoweit bahnbrechend, als der BGH im Jahr 2014 schon einmal über die Frage zu entscheiden hatte, inwieweit sich Ärzte Darstellungen ihrer Person speziell auf dem Portal jameda gefallen lassen müssen. Damals sah der BGH keinen Grund für Beanstandungen, weil er aus prozessualen Gründen unterstellen musste, dass jameda ein klassisches reines Bewertungsportal sei. Zur Finanzierung von jameda durch sog. „Premium-Pakete“ und der damit einhergehenden Ungleichbehandlung von Ärzten hinsichtlich der Profilgestaltung und der Frage, ob auf dem eigenen Profil Werbung für Konkurrenten angezeigt wird, war damals schlicht nicht rechtzeitig vorgetragen worden. Faktisch führte dies dazu, dass Ärzte bislang nur die Wahl hatten, entweder ihre unvorteilhafte Darstellung auf jameda und die damit einhergehende Umleitung interessierter Nutzer auf die Profile zahlender Konkurrenten hinzunehmen oder ihrerseits jeden Monat Geld an jameda zu zahlen, um vorteilhafter präsentiert zu werden und von Werbung auf dem eigenen Profil verschont zu werden. Dieser Praxis hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke und Rechtsanwältin Dr. Anja Wilkat zu der Entscheidung:

„Wir freuen uns, dass mit der Schutzgelderpressung seitens jameda nun endlich Schluss ist. Dass sich Ärzte anonyme Bewertungen im Internet gefallen lassen müssen, ist schlimm genug. Hierbei auch noch als Werbefläche für konkurrierende Ärzte herhalten zu müssen, die von jameda gegen entsprechendes Entgelt auf dem Portal vorteilhafter dargestellt werden, kann erst recht niemandem zugemutet werden. Insoweit sind alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands aufgerufen, sich nunmehr ihrerseits gegen entsprechende Darstellungen zur Wehr zu setzen.“

Zur Pressemitteilung des BGH geht es hier.