Die SPORT BILD veröffentlichte am 23.08.2023 in ihrer Ausgabe Nr. 34 den folgenden, als „Lesermeinung“ gekennzeichneten Text mit dem Titel „Für Neymar kein Verständnis“ eines namentlich genannten Einsenders:

Darin lies der Einsender seine angeblich eigene Kommentierung zum Neymar-Wechsel nach Saudi-Arabien veröffentlichen. Er hatte gegenüber der Redaktion behauptet, dass es sich hierbei um einen von ihm selbst verfassten Text handelte.
Ein aufmerksamer SPORT BILD-Leser und Kunde des HÖCKER-Mandanten „Bolzplatzkind“ (Henoch Förster) hatte ihn über LinkedIn darauf aufmerksam gemacht. Denn tatsächlich hatte der Einsender die vorgenannten Zeilen bei Förster abgeschrieben, der zuvor am 16.08.2023 unter seinem Facebook-Profil „Bolzplatzkind“ einen längeren Text zum Neymar-Wechsel nach Saudi-Arabien veröffentlicht hatte, darunter 1:1 die später gestohlenen Worte. Das Posting hat über 25.000 Gefällt mir-Angaben, knapp 4.000 Kommentare und wurde schnell über 1.300 Mal geteilt:


Auf die Abmahnung von HÖCKER gab der vermeintliche Urheber der „Lesermeinung“ am 14.09.2023 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und zahlte nun auch die aufgrund der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von knapp 1.300,- EUR.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Auch die Kommentierung eines sportlichen Ereignisses kann urheberrechtlich geschützt sein. Eigene Veröffentlichungen sollten stets eigene gedankliche Neuschöpfungen statt 1:1-Plagiate fremder Äußerungen sein. Anderenfalls droht die Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadensersatz. Dass nunmehr schon Facebook-Postings unseres Mandanten plagiiert werden, bestätigt zwar deren Qualität und Unterhaltungswert, kann aber letztlich nicht toleriert werden.“