HÖCKER unterstützt einen der führenden deutschen Immobilienfonds gegen Anlegerschutzanwälte aus Berlin, die versuchen, Anleger durch Verbreitung falscher Tatsachenäußerungen für die von ihnen betriebene Schutzgemeinschaft anzuwerben. Das LG Köln hat mit einstweiliger Verfügung vom 13.05.2011 (Az. 28 O 336/11) einem Anlegerschutzanwalt verboten, falsche Tatsachenäußerungen über den Komplementär des Immobilienfonds und dessen Ehefrau auf der Webseite einer Anlegerschutzgemeinschaft zu veröffentlichen.
Führender deutscher Immobilienfonds mit HÖCKER erfolgreich gegen Anlegerschutzanwälte
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Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
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