Ein SPD-Mitglied, welches auf seiner Webseite als Pressereferent auftritt, hat Frau Dr. Alice Weidel auf der Kurznachrichtenplattform “Twitter” als „Nazi-Schlampe“ beleidigt. Kurz zuvor war Frau Dr. Weidel in der NDR-Sendung Extra 3 mit diesem Begriff bezeichnet worden.
Frau Dr. Weidel hat durch HÖCKER ihre Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche durchgesetzt. Der SPD-Pressereferent wurde erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Er hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtet hat, die Äußerung nicht erneut zu verbreiten. Er hat die Beleidigungen auf Twitter gelöscht.
Dr. Carsten Brennecke:
„Wer meint, Frau Dr. Alice Weidel unter Berufung auf ähnliche Äußerungen in der NDR-Sendung Extra 3 als ‚Nazi-Schlampe‘ betiteln zu können, der irrt sich: Es handelt sich um eine strafbare Beleidigung, die zudem zu zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen führt. Eine solche Bezeichnung könnte – wenn überhaupt – allenfalls in einem besonderen satirischen Kontext gerechtfertigt sein. Bei einer einfachen Beleidigung auf Twitter kommt eine solche Rechtfertigung nicht in Betracht.“