Im Rahmen eines Seminars der Hans-Böckler-Stiftung zur Medienethik nimmt Dr. Frauke Schmid-Petersen als Referentin teil und hält einen Vortrag zu den rechtlichen und ethischen Grenzen der Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafverfahren. In dem Vortrag geht es um die Voraussetzungen für zulässige Verdachtsberichterstattung nach der einschlägigen Rechtsprechung sowie den Kriterien des Pressekodex. Weiterer Referent der Veranstaltung ist unter anderem Herr Professor Tobias Eberwein von der Technischen Universität Dortmund.