Das Landgericht Köln hatte der Herausgeberin der Bild-Zeitung (Axel Springer AG) verboten, über den frei erfundenen Verlauf eines Schlaganfalltests zu berichten, der im Krankenhaus durchgeführt worden sein soll. Der Bild-Zeitung wurde zudem verboten, Details über die Behandlung und Nachbehandlung Niedeckens zu verbreiten (Beschl. v. 14.11.11, Az. 28 O 938/11).
Dieses gerichtliche Verbot hat die Bild-Zeitung nun anerkannt und auf sämtliche Rechtsmittel verzichtet.