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Amadeu Antonio Stiftung darf als „Stiftung der Schande“ bezeichnet werden. Landgericht Berlin lehnt Verbotsantrag der Stiftung gegen Dr. Alice Weidel (AfD) ab.

Die Amadeu Antonio Stiftung ist vor dem Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, Dr. Alice Weidel (Spitzenkandidatin der Alternative für Deutschland) die Meinungsäußerung zu verbieten, die Stiftung sei eine „Stiftung der Schande“.

Frau Dr. Weidel hatte kritisiert, dass die Amadeu Antonio Stiftung das Aktionsnetzwerk Jena unterstütze, welches u.a. linksextremistische Tendenzen fördere. So biete das Aktionsnetzwerk Jena beispielsweise Kurse dazu an, wie man Demonstrationen mittels Blockaden verhindere. Im Zusammenhang mit der Kritik an der Förderung einzelner Projekte des Aktionsnetzwerks Jena durch die Amadeo Antonio Stiftung bezeichnete Frau Dr. Weidel die Stiftung als „Stiftung der Schande“.

Die Amadeu Antonio Stiftung hatte Frau Dr. Weidel daraufhin abgemahnt und aufgefordert, die Stiftung nicht mehr als Stiftung der Schande zu bezeichnen. Nachdem Frau Dr. Weidel eine Unterlassungserklärung verweigert hatte, versuchte die Stiftung, diese Meinungsäußerung durch das Landgericht Berlin (Az. 27 O 426/17) verbieten zu lassen.

Im Rahmen des Verfügungsantrags bestätigte der Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung per eidesstattlicher Versicherung, dass die Stiftung in der Tat Projekte des Aktionsnetzwerks Jena finanziell unterstützt habe, auch wenn es sich dabei nur um eine Unterstützung aus Spenden/Zuwendungen privater Dritter gehandelt habe und nicht konkret die von Frau Dr. Weidel als linksextremistisch kritisierten Projekte selbst gefördert wurden.

Das Landgericht Berlin stellte angesichts dieses Kontextes der Äußerung fest, dass es sich bei der Bezeichnung der Stiftung als „Stiftung der Schande“ um eine zulässige Meinungsäußerung handelt und lehnte den Erlass des beantragten Verbots ab. Der entsprechende Aktenvermerk des LG Berlin lautet dazu wie folgt:

„In der Sache Amadeu Antonio Stiftung ./. Dr. Weidel hat die unterzeichnende Richterin den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 20.07.2017 telefonisch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bezeichnung „Stiftung der Schande“ um eine zulässige Meinungsäußerung handeln dürfte, weswegen der Antragstellerin anheimgestellt wurde, ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit zurückzunehmen.“

Die Amadeu Antonio Stiftung hat den Verbotsantrag auf diesen richterlichen Hinweis zur Vermeidung einer insoweit negativen Gerichtsentscheidung zurückgenommen.

Dr. Carsten Brennecke:

“Im Zusammenhang mit einer sachlichen Kritik sind
auch überspitzende Formulierungen und Meinungsäußerungen von der
Meinungsfreiheit gedeckt. Wer sich wie die Amadeu Antonio Stiftung stets
mit eigenen harschen Meinungsäußerungen zu Wort meldet, sollte dies
auch Kritikern zugestehen.