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AfD gegen ADD: „Allianz Deutscher Demokraten“ darf nicht mehr „ADD“ heißen – Alternative für Deutschland erwirkt einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln.

Die Partei Allianz Deutscher Demokraten tritt unter der Abkürzung ADD auf, die hochgradig ähnlich zur deutschlandweit bekannten Abkürzung AfD ist. Nach § 4 Abs. 1 Parteiengesetz muss sich der Name einer Partei, einschließlich verwendeter Kurzbezeichnung von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden. Mit dieser Vorschrift sollen Wähler davor bewahrt werden, ihre Stimme aufgrund einer Namensverwechslung einer Partei zu geben, die sie eigentlich nicht wählen möchten.

Die Allianz Deutscher Demokraten wurde durch HÖCKER zunächst im Namen der Alternative für Deutschland abgemahnt und aufgefordert, freiwillig auf das Namenskürzel zu verzichten. Nachdem die Allianz Deutscher Demokraten dieser Aufforderung nicht nachkam, reichte HÖCKER für die AfD beim Landgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Das Landgericht Köln hat der Allianz Deutscher Demokraten nun mit einstweiliger Verfügung vom 08.02.2017 (Az. 31 O 44/17, n.rkr.) verboten, die Kurzbezeichnung „ADD“ zu führen.

Dr. Carsten Brennecke:

AfD und ADD klingen einfach zu ähnlich. Das Parteienrecht fordert eine deutliche Unterscheidbarkeit. CDU und CSU dürften auch nicht gleichzeitig so heißen, wenn die CDU in Bayern oder die CSU außerhalb Bayerns anträte. Anders sieht es bei SPD und NPD aus. Da ist der besonders auffällige erste Buchstabe verschieden. Deshalb geht das.“