Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Einseitig unvollständige Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über angeblich fehlenden Effekt einer Therapieform unseres Mandanten Prof. Strauer: SZ erkennt einstweilige Verfügung an.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 ZEIT Online erkennt Verfügung an: Prof. Strauer, früherer Kardiologie-Chef der Uni-Klinik Düsseldorf, mit HÖCKER erfolgreich gegen Falschberichterstattung über angeblich fehlende Tierversuche und angeblich falsche Anzahl von Knochenmarksentnahmen.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER verteidigt vor dem OLG Köln Persönlichkeitsrechte eines Schönheitschirurgen: Berichterstattung über angebliche Behandlungsfehler ohne Anhörung des Betroffenen unzulässig.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Tirendo ./. Tirexo: Verwendung einer Domain nur zur Weiterleitung ist eine Markenrechtsverletzung. HÖCKER erfolgreich für führendes deutsches Reifenvertriebsportal “Tirendo”.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Werbung mit “Bestnote sehr gut” ohne Fundstellenangabe unzulässig: HÖCKER erfolgreich gegen Wettbewerber eines führenden deutschen sozialen Netzwerks.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Irreführung: Soziales Netzwerk darf nicht mit “Kontaktgarantie” werben.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von Jörg Kachelmann auch vor dem BGH.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Prof. Dr. Bodo-Eckehard Strauer, früherer Kardiologie-Chef der Uni-Klinik Düsseldorf, erwirkt mit HÖCKER einstweilige Verfügungen gegen die ZEIT ONLINE wegen falscher Berichterstattung.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Prof. Dr. Bodo-Eckehard Strauer, früherer Kardiologie-Chef der Uni-Klinik Düsseldorf, erwirkt mit HÖCKER einstweilige Verfügungen gegen die Süddeutsche Zeitung wegen bewusst unvollständiger Berichterstattung.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Kürzung eines Zitats durch die Presse unzulässig: Süddeutsche Zeitung durfte offizielle Stellungnahme eines Anwalts für seinen Mandanten nicht eigenmächtig und sinnentstellend kürzen.