Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Markenrecht: Keine rechtserhaltende Benutzung für ein Nahrungsergänzungsmittel, wenn dieses aus wettbewerbsrechtlichen Gründen als Nahrungsmittel vermarktet wird, denn der subjektive Wille des Markennutzers entscheidet (LG Köln, 84 O 197/13).
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Einholung der Zustimmung zum Versand eines Newsletters ist nur dann zulässig, wenn sich die Zustimmungserklärung ausschließlich auf den Versand des Newsletters bezieht.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Vorwurf illegalen Handelns zulässig: Tierschützer mit HÖCKER vor dem OLG Hamburg erfolgreich gegen Alfons Grosser, Vizepräsident des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Tierschützer dürfen nicht als Einbrecher bezeichnet werden – HÖCKER erfolgreich gegen Kriminalisierung durch Landwirtschaftsverlag.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 AG Berlin-Mitte klärt Umfang des Unterlassungsanspruchs bei unerlaubter E-Mail-Versendung: Kein Anspruch auf Unterlassung künftiger Versendung an jedwede potentielle Adresse des Klägers.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Prof. Höcker diskutiert bei LTO mit Prof. Niko Härting über den Fall Schwarzer.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Wie Alice Schwarzer ihren Fall selbst zum Medienthema machte. Prof. Höcker äußert sich in seiner VOCER-Kolumne “Fünfte Gewalt” zum Steuerhinterziehungs-Fall Alice Schwarzer.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 LG Hamburg: Bewerbung eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe, dass keine Anschlussgebühr anfällt, ist auch dann unzulässig, wenn die Anschlussgebühr nach Vertragsschluss zurückerstattet wird: HÖCKER erwirkt einstweilige Verfügung des LG Hamburg.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 LG Hamburg: Werbung mit “Telefonflatrate” oder “SMS-Flatrate” ist unzulässig, wenn im Rahmen der Flatrate keine Mehrwertdienstrufnummern angewählt werden können.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Nicht die “beliebteste Online-Partnervermittlung”: Soziales Netzwerk lässt mit HÖCKER irreführende Fernsehwerbung eines Wettbewerbers verbieten.