Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Artikel nicht gelöscht: Bild.de muss 2.500 EUR Ordnungsgeld an die Staatskasse wegen Verstoßes gegen einstweilige Verfügung des LG Köln zahlen.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Ausreichender Hinweis auf das Widerrufsrecht: HÖCKER vor dem OLG Köln erfolgreich für Online-Dating-Anbieter gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Dubiose Praktiken des DZI: HÖCKER mit einstweiliger Verfügung erfolgreich für deutsche Hilfsorganisation gegen Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen wegen Falschbehauptungen.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Verfahren um Paparazzi-Aufnahmen von Jörg Kachelmann rechtskräftig entschieden: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerden von ÀžBILDÀœ zurück. Jörg Kachelmann darf bei und auf dem Weg zu seiner Anwältin nicht ÀžabgeschossenÀœ werden.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Falsche Nazi-Vorwürfe: HÖCKER erreicht wegen unzulässiger Erkennbarmachung und unwahrer Berichterstattung für Bonner Lehrer einstweilige Verfügungen gegen BILD, bild.de und ksta.de.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Twitter ist kein rechtsfreier Raum. Werden rechtswidrige Inhalte nach Hinweis nicht gelöscht, trifft Twitter eine eigene Verbreiterhaftung.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Bank ignorierte BGH-Urteil nicht: LG Köln verbietet dem WDR irreführende Berichterstattung über deutsche Großbank.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Veröffentlichung privater Kommunikation.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Dringlichkeitsfrist im einstweiligen Rechtsschutz beginnt auch im Presserecht erst mit Kenntnis der Kommunikationsabteilung. HÖCKER vertritt deutsche Großbank erfolgreich gegen falsche Berichterstattung des SWR.