Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Auch Online-Kündigung möglich: Kölner Anwaltskanzlei warb mit falschen Behauptungen um Mandate gegen Onlinedating-Anbieter. LG Köln erlässt einstweilige Verfügung.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 LG Köln: Twitter-Nutzer durfte rechtswidrigen Zeitungsartikel nicht über Twitter verlinken, denn ihm musste klar sein, dass der Bericht rechtswidrig ist.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Google haftet für Verweis auf rechtswidrigen Artikel: HÖCKER erfolgreich für deutsche Hilfsorganisation.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Geldentschädigung – HÖCKER für Moderator Daniel Hartwich erfolgreich gegen die exclusive! und Neue Woche.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Keine Zurechnung von Bildherstellung À“ HÖCKER für Tierschutzverein erneut erfolgreich gegen Agrarverlag.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 HÖCKER verteidigt Persönlichkeitsrechte von Dennis Schick gegen BILD/bild.de und eine Verleumderin: Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Äußerungen in einem Mahnschreiben sind vom Empfänger selbst dann nicht angreifbar, wenn sie falsch sind. AG Berlin-Mitte: Kein Unterlassungsanspruch.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Domain-Registrare haften bei Hinweis auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie Host-Provider: LG Köln wendet höchstrichterliche Haftungsmaßstäbe erstmals auf Registrare an.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 LG Köln: Für Yahoo! gilt deutsches Recht und Yahoo!-eigene Löschformulare müssen nicht benutzt werden.
Prof. Dr. Ralf Höcker 9. Mai 2016 Medien müssen sorgfältig und vor allem selbst recherchieren. Die Berufung auf eine “privilegierte Quelle” scheidet aus, wenn dem Journalisten Informationen vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit der Meldung begründen.