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Sieg der Kunstfreiheit im Buchstreit um ÀžEnde einer NachtÀœ: OLG Frankfurt hebt Buchverbot auf

Im Verfahren um den Roman „Ende einer Nacht“ hat das OLG Frankfurt heute der Berufung des Blumenbar Verlages und des Autors Olaf Krämer gegen die von Horst Fehlhaber erwirkte einstweilige Verfügung weitgehend stattgegeben und der Kunstfreiheit Vorrang vor dem postmortalen Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Magda Schneider gewährt (Urteil vom 15.10.2009, Az. 16 U 39/09).

Der Roman befasst sich in fiktiver Form mit den letzten Stunden im Leben von Romy Schneider. In dem 2008 erschienenen Buch lässt Romy aus Anlass ihres Entschlusses, eine Autobiographie zu verfassen, ihr Leben innerlich Revue passieren. Auf der Suche nach einem Ausgangspunkt für die Niederschrift ihrer Lebensgeschichte setzt sich Romy Schneider auch mit der Rolle ihrer Mutter als erfolgreiche Schauspielerin während der Nazizeit auseinander.

Fehlhaber, Witwer Magda Schneiders (Romy Schneiders Mutter), hatte kurz nach Erscheinen des Buches mit der einstweiligen Verfügung kurz vor der Frankfurter Buchmesse verhindert, dass der Roman in der Originalfassung erscheinen konnte: Sieben Passagen, in denen Magda Schneiders Nähe zu Größen der Nationalsozialisten aus Sicht der Tochter geschildert wurden, mussten vor der Auslieferung geschwärzt werden.

Für Verlag und Autor hatten die Medienrechtler Dr. Frauke Schmid-Petersen und Dr. Tobias Gostomzyk (HÖCKER Rechtsanwälte) gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt Widerspruch eingelegt. Unterstützt wurde das Berufungsverfahren vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Das Oberlandesgericht entschied in seinem heutigen Urteil, dass die beanstandeten Aussagen von der Kunstfreiheit gedeckt seien und hob die einstweilige Verfügung daher – mit Ausnahme einer Passage – auf.

In der erstinstanzlichen Entscheidung hatte das Landgericht die Auffassung vertreten, dass es sich bei den beanstandeten Aussagen um eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes Magda Schneiders handele. Allein die Aussage „Das Mammerli war ein Nazischatz“ war davon ausgenommen worden (Urteil vom 13.02.2009, Az. 2-03 O 478/08).

Rechtsanwältin Dr. Schmid-Petersen:
“Die Entscheidung ist besonders erfreulich, weil das OLG die Magda Schneider betreffenden Passagen in ihrem literarischen Zusammenhang betrachtet und als fiktive Äußerungen in einem realen Kontext gewertet hat. Wir haben damit eine Stärkung der Position der Autoren biografischer Romane und ihrer Verlage erreichen können“

Rechtsanwalt Dr. Gostomzyk ergänzt:
„Das Urteil des Oberlandesgerichts steht damit in einer Reihe von berühmten Entscheidungen zu Buchverboten wie Klaus Manns „Mephisto“ und Maxim Billers „Esra“ mit der Besonderheit, dass hier erstmalig über einen literarischen Fall von Doku-Fiction zu entscheiden war.“

Der Blumenbar Verlag, hervorgegangen aus einem literarischen Salon, wurde 2002 von Lars Birken-Bertsch und Wolfgang Farkas in München gegründet. Schwerpunkt des Verlagsprogramms ist deutschsprachige und internationale Gegenwartsliteratur. Blumenbar versteht sich als Label für zeitgemäße Bücher sowie für kulturelle Events.

Olaf Kraemer lebt als freier Drehbuchautor und Schriftsteller in München. Zuletzt erschien von ihm „High Times – Mein wildes Leben“, die Biographie von Uschi Obermaier. Ende einer Nacht ist sein erster Roman.

Die Kanzlei HÖCKER ist auf Marken- und Medienrecht spezialisiert. Dr. Frauke Schmid-Petersen berät und vertritt Unternehmen und Persönlichkeiten in presse-, rundfunk- und urheberrechtlichen Fragen.

Ansprechpartner:

Blumenbar Verlag
Klosterstraße 44
10179 Berlin
Telefon 030-2009 509-10
Fax 030-2009 509-66
wf@blumenbar.de
www.blumenbar.de