Mit der durch HÖCKER erwirkten Entscheidung vom 26.04.2010 (Az. 28 O 247/10) stellt das Landgericht Köln fest, dass es kein Recht gibt, Bildnisse von Begleitpersonen eines Prominenten zu veröffentlichen und dass hierdurch rechtswidrig in die Rechte des Abgebildeten eingegriffen wird.
Mit der durch HÖCKER erwirkten Entscheidung vom 26.04.2010 (Az. 28 O 247/10) stellt das Landgericht Köln fest, dass es kein Recht gibt, Bildnisse von Begleitpersonen eines Prominenten zu veröffentlichen und dass hierdurch rechtswidrig in die Rechte des Abgebildeten eingegriffen wird.