Ein führender deutscher Betreiber von Ärztezentren wehrt sich mit Hilfe von HÖCKER erfolgreich gegen eine rechtswidrige Berichterstattung in einer TV-Sendung. Das LG Köln hat dem Sender mit einstweiliger Verfügung vom 20.07.2010, Az. 28 O 446/10, verboten, falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über angebliche Behandlungsfehler zu verbreiten.
Ein führender deutscher Betreiber von Ärztezentren wehrt sich mit Hilfe von HÖCKER erfolgreich gegen eine rechtswidrige Berichterstattung in einer TV-Sendung. Das LG Köln hat dem Sender mit einstweiliger Verfügung vom 20.07.2010, Az. 28 O 446/10, verboten, falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über angebliche Behandlungsfehler zu verbreiten.