Das Landgericht Köln (Az. 28 O 591/10) bestätigt auf den Antrag von HÖCKER, dass Fotos, die Jörg Kachelmann im Urlaub zeigen, nicht von ausreichendem öffentlichem Interesse sind und verhängt ein Verbreitungsverbot gegen BUNTE.
HÖCKER geht erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos in der BUNTE vor.
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Geteiltes Impressum: volle Haftung bei unklaren Angaben
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